Kanzlei

Die spezialisierte Boutique-Rechtsanwaltskanzlei wurde im Jahr 2005 von Prof. Dr. Marco Gercke gegründet. Mit ihrer Gründung legte Gercke den Grundstein für eine hoch spezialisierte Beratungseinrichtung, die sich auf die besonderen rechtlichen Herausforderungen der digitalen Wirtschaft und der Hochtechnologiebranche konzentriert. Rechtsanwalt Prof. Dr. Gercke bringt umfangreiche Expertise in den Bereichen Plattformgeschäft, Suchmaschinen und künstliche Intelligenz mit. Seine Kanzlei richtet sich vor allem an große Unternehmen sowie mittelständische Betriebe, die gezielt auf der Suche nach fundiertem juristischen Rat und praxisnahen Lösungen für komplexe Fragestellungen sind.

Neben der Beratung zu spezifischen rechtlichen Fragestellungen unterstützt Prof. Dr. Gercke seine Mandanten auch bei der Implementierung zukunftsweisender Technologien und der Einhaltung regulatorischer Anforderungen, die mit der Nutzung von Künstlicher Intelligenz und Quantencomputing einhergehen. Die Kanzlei begleitet ihre Klienten durch die Herausforderungen eines sich ständig wandelnden Rechtsrahmens und erarbeitet maßgeschneiderte Lösungen, die den Anforderungen einer digitalisierten Wirtschaft gerecht werden.

TECHNOLOGIE UND RECHT

Im Bereich innovativer Technologien liegt der Fokus der Kanzlei auf der Schnittstelle zwischen Technologie und Recht – einem Bereich, der zunehmend an Bedeutung gewinnt. Dank der vielseitigen Erfahrungen des Kanzleigründers, der nicht nur als Gründer eines Softwareunternehmens, sondern auch als Mitbegründer einer Medienagentur aktiv war, kann die Kanzlei auf umfassende Kompetenzen und ein tiefes Verständnis der technologischen Anforderungen ihrer Mandanten zurückgreifen. Mit einem Hintergrund in der Entwicklung komplexer Softwarelösungen, insbesondere im Bereich des Machine Learning, bringt der Kanzleigründer wertvolle Expertise in diese spezialisierte Beratungsarbeit ein.

Diese Erfahrung ermöglicht es der Kanzlei, rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit innovativen Technologien aus einer einzigartigen Perspektive zu betrachten und sowohl die technischen als auch die rechtlichen Herausforderungen präzise zu analysieren. Die Kanzlei ist daher bestens aufgestellt, um ihre Mandanten bei der Implementierung zukunftsweisender Technologien umfassend zu unterstützen und ihnen dabei zu helfen, rechtliche Risiken im Voraus zu erkennen und effektiv zu managen. Durch das tiefgehende Verständnis der technologischen Prozesse und die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte aus dem Bereich der Künstlichen Intelligenz und des Machine Learning einzuordnen, bietet die Kanzlei ihren Klienten einen klaren Mehrwert in einer zunehmend digitalisierten Geschäftswelt.

Rechtsanwalt Gercke

Prof. Dr. Marco Gercke ist seit 2004 zugelassener Rechtsanwalt und Honorarprofessor an der juristischen Fakultät der Universität zu Köln. Er ist darüber hinaus Lehrbeauftragter an der Universität Oldenburg und hat zuvor Lehraufträge an der Universität in Münster sowie der Universität in Macau (China) wahrgenommen. Prof. Gercke hat in den letzten Jahren über 1000 juristische Fachvorträge und über 100 wissenschaftliche Artikel veröffentlicht. Seine Monographie „Unterstanding Cybercrime“ wurde in alle UN-Sprachen übersetzt.

Gutachten

Die Kanzlei erstellt regelmäßig Gutachten zu rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit innovativen Technologien.